Meldeservice sorgt für effiziente Erfüllung der Meldepflichten und Fokus auf das Wesentliche.

Die aufsichtsrechtlichen Meldungen an
BaFin und Bundesbank bringen Sie ins Schwitzen?

Die pflichtigen Meldungen an BaFin und Bundesbank sind von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) regelmäßig, rechtzeitig und inhaltlich korrekt an die Aufsichtsbehörden zu liefern, andernfalls drohen saftige Bußgelder.

Mit unserem Meldeservice übernehmen wir für Sie die Meldungen über Ihre AIF und KVG und sorgen dafür, dass Ihre regulatorischen Meldepflichten effizient erfüllt werden und Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Interessant_Klein
AIFMD-Meldung an BaFin und Statistik über Investmentvermögen befinden sich in Revision. Es ist mit neuen Meldeanforderungen und Templates zu rechnen.
AIFMD-Meldung an BaFin und Statistik über Investmentvermögen befinden sich in Revision. Es ist mit neuen Meldeanforderungen und Templates zu rechnen.

Das regulatorische Meldewesen

Die Meldung an die Bundesbank für die Statistik über Investmentvermögen als auch das AIFMD-Reporting an die BaFin sind für KVGen obligatorisch und unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben. Durch diese Regulatorik sollen die Transparenz der Fondsanlagen erhöht und Anleger geschützt werden. Die Meldungen an die BaFin sind je nach Assets under Management (AuM) einmal, zweimal oder viermal im Jahr zu leisten, die Meldung an die Bundesbank monatlich. Sie müssen dabei nicht nur inhaltlich und formell richtig, sondern auch fristgerecht sein, andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.

Neben dem inhaltlich-fachlichen Aufwand bedarf es eines technisch aufwendigen Setups, da die im maschinell lesbaren .xml-Format zu liefernden Meldungen eine Fülle an Einzelangaben zu den Assetklassen des AIF, den Portfoliodaten und den Risikobetrachtungen erfordern. Das stellt KVGen – sowohl bei kleinen als auch bei großen Portfolien – vor gewisse Herausforderungen, da nicht nur Fachwissen, sondern auch technische Expertise bei der Bedienung der entsprechenden Schnittstellen gefordert ist. Insbesondere wenn die Absicht besteht, die Portfoliodaten effizient über alle Meldungen und Fonds hinweg konsistent zu nutzen, sollten diese Meldungen in die Datenströme integriert und der Basisdatenbestand dementsprechend aufgebaut werden.

Die Lösung für die Lieferung an WM Daten

Unser Meldeservice für Sie: Einfach und effizient.

Wenn auch Sie den inhaltlich-fachlichen Aufwand im Setup wie auch im laufenden Betrieb minimieren möchten und Ihren Fokus auf Ihre Kerntätigkeiten im Asset- und Portfoliomanagement legen wollen, dann nutzen Sie unseren Fund-Reporting-Service an BaFin und Bundesbank:

Wir übernehmen die Meldungen für Sie und entlasten Sie bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten: Sie sparen das technische Setup, die laufende Wartung der Zugänge und natürlich den Aufwand der Datenaufbereitung.
Wir betreuen Sie neben den technischen auch in fachlichen Fragestellungen zum Reporting und der notwendigen Datengrundlage.
Wir übernehmen die Überwachung der Fristen und stellen eine inhaltlich plausible sowie technisch valide Datenlieferung sicher.
Sie benötigen kein fachliches Spezialwissen, sondern stellen uns nur Basisdaten über Ihr Portfolio im Excel-Format zur Verfügung. Wir wandeln diese nach den Vorgaben der Empfänger um und bereiten diese als .xml Datei auf.
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Folgende Leistungen übernehmen wir für Sie

AIFMD-Reporting BaFin (ESMA)Das AIFMD-Reporting nach § 35 KAGB iVm Art. 110 Lvl. II VO bedient die Datenanforderungen der BaFin und soll sicherstellen, dass eine wirksame ex post Beaufsichtigung durchgeführt wird. Abgestufte Meldepflichten regeln je nach AIF-Struktur und AuM-Volumen die Anforderungen und den Umfang der Meldepflicht. Für KVG und AIF sind je nach Volumen Daten aus der Anlegerverwaltung, der Buchhaltung, dem Treasury und dem Risikomanagement zu konsolidieren und übertragen.
Statistik über Investmentvermögen (Bundesbank)Die monatliche Statistik über Investmentvermögen gem. § 18 BBankG besteht aus mehreren Formularen und beinhaltet neben der laufenden monatlichen Meldung für Investmentvermögen ein Formular über Bereinigungen der Positionen (Bericht allgemeiner Wertveränderungen) sowie einen umfangreichen Stammdatenteil.
Die Vorteile der Lieferung per XML über EDDy_neu

Ihre Vorteile im Überblick

Konsistenz über alle Outputs hinwegWir nutzen für sämtliche Leistungen eine selbstprogrammierte und hoch spezialisierte Software. Mit einer darin liegende einheitlichen Datengrundlage können wir eine konsistente Qualität in allen Outputs bzw. den Berechnungen gewährleisten.
Fachliches und technisches Knowhow inklusiveGreifen Sie auf ein Team erfahrener Spezialisten und Spezialistinnen zurück und sichern Sie sich die Vorteile der Expertise aus 10 Jahren Funds-Reporting.
Breites Leistungsspektrum über alle Asset-Arten und Landesgrenzen hinausWir kennen nicht nur die Empfänger Ihrer Outputs aus dem Effeff, sondern fühlen uns in den Assetklassen Private Equity, Wertpapieren und Immobilien zuhause – in Deutschland wie in Luxemburg.
Ihr Aufwand auf ein Minimum reduziertWir schreiben den Begriff SERVICE groß und benötigen für die Arbeit nur ein Minimum an Basisdaten, um den Prozess anzustoßen und die Leistungen auszuführen.

Des Weiteren bieten wir auch weitere Meldeleistungen an: beispielsweise die Meldungen an WM-Datenservice (EDDY-Schnittstelle), Meldungen nach VAG und Solvency II (inkl. SCR und Marktpreisen) oder an die Sparkassenschnittstelle. Ein Großteil der dazu benötigten Daten liegt durch das aufsichtsrechtliche Meldewesen bereits vor. Diese Daten können entsprechend einfach für die weiteren Outputs verarbeitet werden.

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Sprechen wir darüber
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Kontakt

+49 (0) 611 23609 103

Oder Sie schreiben uns und wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen für eine Terminabsprache: